| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 9. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges 9.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten 10. Behelfsmäßige Instandsetzung 10.1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen Umständen entsprechende Haltbarkeit. 11. Gefahrtragung 11.1. Die Gefahr für von uns angelieferte und am Leistungsort gelagerte oder montierte Materialien und Geräte, an welchen vereinbarungsgemäß Eigentum übertragen werden soll, trägt der Kunde. Vom Kunden verschuldete Verluste und Beschädigungen an unseren Geräten und sonstigen Gegenständen (zB unser Montagewerkzeug), an welchen vereinbarungsgemäß kein Eigentum übergehen soll, gehen zu seinen Lasten. 12. Annahmeverzug 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 1% pro Monat zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird. 13. Eigentumsvorbehalt 13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 13.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. 13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten. 13.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 13.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbare zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung. 13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 13.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten. 13.10. Bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter, sondern es entsteht unser aliquotes Miteigentum an der neuen Sache. 14. Schutzrechte Dritter 14.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig. 14.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 14.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen. 15. Unser geistiges Eigentum 15.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. 15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergaben, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. 15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 16. Gewährleistung 16.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 16.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (zB förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat 16.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar. 16.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 16.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. 16.6. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. 16.7. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden. 16.8. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche eine weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist. 16.9. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. 1.70.Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. 16.10. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an uns trägt zur Gänze der unternehmerische Kunde. 16.11. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen. 16.12. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist. 16.13. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben oder Handhabung, Bedienung und Betrieb, die in Anleitungen, Prospekten und technischen Beschreibungen enthalten sind, diese Haftung trifft den Hersteller bzw. den Importeur. 16.14. Die Gewährleistung des Verkäufers gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen bei normalem Gebrauch auftreten. Bei Reparaturaufträgen oder Umbauten alter Waren sowie Lieferung gebrauchter Waren übernehmen wir keine Gewährleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. 17. Haftung 17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 17.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden haften wir abgesehen von Personenschäden nur, wenn uns grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Unternehmerischen Kunden gegenüber ist die Haftung auch beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. 17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde. 17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis vom Schaden gerichtlich geltend zu machen. 17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen. 17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schaden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhaften Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben. 17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie). 18. Salvatorische Klausel 18.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. 18.2. Wir wie ebenso wie der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregeleung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. 18.3. Die Verpflichtungen des Auftraggebers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen gelten auch für seine Rechtsnachfolger, wobei der Auftraggeber in Fällen der Einzelrechtsnachfolge zur Überbindung verpflichtet ist. 18.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten bei uns erfasst, in eine Datenbank aufgenommen und durch Datenträger verarbeitet werden. 19. Allgemeines 19.1. Es gilt österreichisches Recht 19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Arzl im Pitztal). 19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
1. Geltung 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, 1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils 1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung 1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch 2. Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen 2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. 3. Preise 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, 3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von 3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf a) der Lohkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger 3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als 3.6. Konsumenten als Kunden gegenüber erfolgt bei 4. Beigestellt Ware 4.1. Vom Kunden beigestellte Geräte und 5. Zahlung 5.1. Die Zahlungen sind entsprechend den 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen 5. 7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und 6. Mitwirkungspflichten des Kunden 6.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt 6.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der 6.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht 6.4. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen 6.5. Die für die Leistungsausführung einschließlich 6.6. Der Kunde hat uns für die Zeit der 7. Leistungsausführung 7.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte 7.2. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) 8. Leistungsfristen und Termine 8.1. Fristen und Termine verschieben sind bei 8.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung 8.3. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns |


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